AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klavierunterricht Ievgeniia Shymko – MAVIE Musikpädagogik
§1 GeltungsbereichDiese AGB gelten für den Klavierunterricht zwischen Ievgeniia Shymko (MAVIE Musikpädagogik) und den Schülern bzw. deren gesetzlichen Vertretern.
§2 UnterrichtDer Unterricht findet nach individueller Vereinbarung statt. Die Dauer der Unterrichtseinheiten wird individuell vereinbart.Der Unterricht kann beim Schüler zu Hause stattfinden.
§3 ProbestundeEine einmalige Probestunde ist kostenlos und unverbindlich.
§4 UnterrichtsgebührDie Unterrichtsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.Es können Einzelunterricht, Unterrichtspakete oder eine Monatspauschale vereinbart werden.Die Anfahrt zum Unterrichtsort ist in der Unterrichtsgebühr enthalten.
§5 Terminabsagen und AusfallSollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, wird darum gebeten, dies so früh wie möglich mitzuteilen.Sowohl bei Verhinderung des Schülers als auch der Lehrkraft wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt – entweder zum regulären Termin oder an einem zusätzlich vereinbarten Termin.Für die Monatspauschale gelten ergänzend die Regelungen gemäß §9.
§6 HaftungFür persönliche Gegenstände der Schüler wird keine Haftung übernommen.
§7 SchlussbestimmungenDie Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen und einer wertschätzenden Kommunikation.Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§8 Beendigung des UnterrichtsDer Unterricht kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Es besteht keine feste Vertragslaufzeit.Bereits vereinbarte Termine sollen rechtzeitig abgesagt oder wahrgenommen werden.Für die Monatspauschale gelten die Regelungen gemäß §9e.
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§9 Zusätzliche Bedingungen für die Monatspauschale
a. UnterrichtsumfangDie Monatspauschale basiert auf 36 Unterrichtseinheiten innerhalb von zwölf Monaten. Die Jahresgebühr wird auf zwölf gleichbleibende Monatsraten verteilt.
b. Ferien und FeiertageDer Unterricht findet in der Regel einmal pro Woche statt. Schulferien und gesetzliche Feiertage richten sich nach dem Ferienkalender des jeweiligen Bundeslandes und sind bereits in der Berechnung berücksichtigt. Daher bleibt die monatliche Unterrichtsgebühr auch in Ferienmonaten unverändert.
c. Verhinderung des SchülersKann ein Unterrichtstermin aufgrund einer Verhinderung des Schülers (z. B. Krankheit) nicht wahrgenommen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung. Nach Möglichkeit kann jedoch ein Ersatztermin vereinbart werden.
d. Ausfall durch die Lehrkraft Fällt der Unterricht durch die Lehrkraft aus, wird die ausgefallene Unterrichtseinheit nachgeholt. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein und sollten die vereinbarten 36 Unterrichtseinheiten innerhalb von zwölf Monaten dadurch nicht erreicht werden, wird die entsprechende Unterrichtsgebühr erstattet.
e. Kündigung Die Monatspauschale kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform, beispielsweise per E-Mail, gekündigt werden.